Bundesrat lässt geplante Abschaffung der Labormeldepflicht unangetastet
VDLAB begrüßt wichtigen Schritt im Gesetzgebungsverfahren
Der Verband Deutscher Laborunternehmen (VDLAB) begrüßt den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zur Abschaffung der Labormeldepflicht nach § 44 Abs. 4a und 5a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Der Bundesrat hat am 25. September zum Bürokratierückbaugesetz im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) Stellung genommen. Er schlägt Änderungen an mehreren Vorschriften vor, hat zur vorgesehenen Streichung der Labormeldepflicht jedoch keine Änderung vorgeschlagen.
„Das ist ein gutes Signal für die Laborbranche“, heißt es beim VDLAB. „Jetzt kommt es darauf an, dass die geplante Entlastung der Laboratorien auch im weiteren parlamentarischen Verfahren Bestand hat und rasch in Kraft tritt.“
Die Pflicht zur zusätzlichen Meldung bestimmter Untersuchungsergebnisse an Behörden belastet privatwirtschaftliche Lebens- und Futtermittellabore seit Jahren mit rechtlichen Unsicherheiten und zusätzlichem Aufwand. Der VDLAB, ehemals VUP, setzt sich daher schon länger für ihre Abschaffung ein und hat diese zuletzt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf unterstützt.
Der VDLAB betont zugleich: Die Verantwortung der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte bleibt bestehen. Nach den europäischen sowie entsprechenden nationalen Vorschriften müssen sie bei Anhaltspunkten für ein nicht sicheres Produkt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Für die Labore soll lediglich die zusätzliche, von Fachkreisen als zwecklos bewertete Meldepflicht gegenüber den Behörden entfallen, nicht aber ihr wichtiger analytischer Beitrag zur Gewährlistung von Lebens- und Futtermittelsicherheit.
Darüber hinaus fordert der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme auch, § 44a LFGB samt der zugehörigen Verordnung aufzuheben. Die nach der Dioxinkrise eingeführte Regelung betrifft die regelmäßige Meldung und Weitergabe von Dioxin- und PCB-Untersuchungsergebnissen durch Unternehmen und Behörden. Der Bundesrat sieht darin einen hohen Verwaltungsaufwand bei begrenztem Nutzen für den Verbraucherschutz.
Der Bundesrat hat sich im ersten Durchgang mit dem Entwurf befasst; das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Als Nächstes folgen die Beratungen im Deutschen Bundestag. Der VDLAB wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die geplante Streichung der Labormeldepflicht zügig in Kraft tritt.
Link: Stellungnahme des Bundesrates zum BMLEH-Bürokratieentlastungsgesetz