Akkreditierungsgebühren sollen steigen
BMWE legt Referentenentwurf für AkkStelleGebV vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 21. September 2026 den Referentenentwurf zur zweiten Änderung der Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) vorgelegt. Vorgesehen ist eine erhebliche Anhebung der Stundensätze für Leistungen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und für externe Begutachter. Die Verbände können bis zum 9. Oktober 2026 Stellung nehmen.
Das BMWE begründet die Anpassung mit der Kostenentwicklung. Die Kalkulation basiert auf den Kosten des Jahres 2025 und wurde bis 2028 fortgeschrieben. Neue Gebührentatbestände sind nicht vorgesehen. Die Gebühren wurden zuletzt zum 1. April 2022 angepasst.
Was soll sich ändern?
Die vier maßgeblichen Stundensätze sollen deutlich steigen. Für die DAkkS-Sachbearbeitung sind statt derzeit 121,40 Euro künftig 149,85 Euro im Jahr 2027 und 154,18 Euro im Jahr 2028 vorgesehen – ein Plus von bis zu 27 Prozent. Beim akademischen Personal steigt der Satz von derzeit 161,39 Euro auf 191,76 bzw. 196,09 Euro – bis zu 21,5 Prozent.
Auch die Vergütung externer Begutachter soll angehoben werden: Für qualifizierte externe Beauftragte sind künftig 150 statt 120 Euro pro Stunde (+25 Prozent) vorgesehen, für sonstige externe Beauftragte 120 statt 95 Euro (+26,3 Prozent).
Was bedeutet das für akkreditierte Unternehmen?
Für die Kostenwirkung ist nicht allein der neue Stundensatz entscheidend. Leistungen der DAkkS werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet – vereinfacht: Zeitaufwand × Stundensatz. Dabei können unter anderem auch Rückfragen, interne Abstimmungen und weitere verfahrensbezogene Tätigkeiten berücksichtigt werden.
Bleibt der zeitliche Aufwand eines Verfahrens auf dem bisherigen Niveau, führt die Anhebung der Stundensätze unmittelbar zu höheren Kosten. Die Gesamtrechnung steigt zwar nicht automatisch um 20 oder 25 Prozent, weil sie vom konkreten Verfahren, vom DAkkS-internen Aufwand, der Begutachtung und weiteren Auslagen abhängt. Eine erhebliche zusätzliche Belastung ist dennoch zu erwarten. Genau diese Verbindung von hohem (zeitlichen) Verfahrensaufwand und zeitbasierter Abrechnung sieht der VDLAB seit längerem als strukturelles Problem der Gebührenordnung.
Gebührenanpassung im laufenden Reformprozess
Die Gebührenanpassung kommt nicht überraschend. Das BMWE hatte die Überprüfung der Gebühren bereits in seinen Eckpunkten zur Neuausrichtung des Akkreditierungswesens als einen Baustein zur finanziellen Stabilisierung der DAkkS angekündigt. Mit dem Referentenentwurf wird dieser Teil des Reformpfades nun konkret.
Die Gebührenfrage steht damit nicht für sich. Sie ist Teil der breiteren Reformdebatte zum Akkreditierungswesen, die der VDLAB gemeinsam mit der inzwischen rund 40 Verbände umfassenden Allianz „Zukunft der Akkreditierung“ seit längerem mit vorantreibt. Auch BDI, TÜV-Verband, VDMA und weitere Wirtschaftsverbände arbeiten in diese Richtung. Unter neuer Führung sind zudem bei der DAkkS Veränderungsschritte angekündigt und erste Ansätze erkennbar.
In diese Entwicklung fügt sich auch der Beschluss des Akkreditierungsbeirates (AKB) von Anfang September ein, eine Projektgruppe „Zukunft der Akkreditierung“ einzusetzen – unter Beteiligung des VDLAB-Vertreters Dr. Carl-Heinrich Graser. Sie soll die BMWE-Eckpunkte konkretisieren und insbesondere ein Sofortprogramm mit kurzfristig sichtbaren Verbesserungen sowie eine Zukunftsagenda mit priorisierten Reformbausteinen, Roadmap, Verantwortlichkeiten und Monitoring erarbeiten. Wir hoffen, dass nach derzeitiger Arbeitsplanung Anfang 2027 erste Ergebnisse vorliegen.
Damit ist ein Reformpfad angelegt. Offen ist allerdings weiterhin, was davon wann verbindlich in der Akkreditierungspraxis ankommt. Rückmeldungen aus den Laborunternehmen geben hier weiterhin Anlass zur Sorge. Während die finanzielle Stabilisierung mit der Gebührenanpassung nun sehr konkret wird, stehen vergleichbar verbindliche und spürbare Verbesserungen bei Verfahren und Prozessen sowie bei Auslegung und Praktikabilität von Akkreditierungsanforderungen im Kern bislang aus.
Positionierung des VDLAB
Der VDLAB wird den Referentenentwurf deshalb nicht allein danach bewerten, ob ein einzelner Stundensatz einige Euro höher oder niedriger ausfällt. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Gebühren und Reformen.
Eine deutliche Anhebung der Gebührensätze ist aus Sicht des VDLAB nur dann trag- und vermittelbar, wenn zugleich die Reformagenda konkret und verbindlich auf den Weg gebracht wird und kurzfristig zu erkennbaren Verbesserungen in der Akkreditierungspraxis führt.
Wenn Akkreditierung pro Stunde deutlich teurer wird, müssen Verfahren zugleich effizienter, schneller und planbarer werden. Anderenfalls verstärken sich höhere Stundensätze und unverändert hohe Verfahrensaufwände gegenseitig.
Mittelfristig gehört aus Sicht des VDLAB auch die Gebühren- und Finanzierungsstruktur selbst auf den Prüfstand. Zu klären ist insbesondere, ob eine weitgehend zeitbasierte Abrechnung auch künftig die geeignete Grundlage für ein modernes, effizientes und mittelstandsverträgliches Akkreditierungssystem ist.
Wie läuft das Rechtsetzungsverfahren?
Die AkkStelleGebV ist eine Rechtsverordnung des BMWE („Ministerverordnung“) und kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen ihr nicht zustimmen; auch eine Kabinettbefassung ist nicht vorgesehen. Nach der laufenden Ressort- und Verbändeabstimmung kann das BMWE den Entwurf überarbeiten und die Verordnung erlassen. Nach dem derzeitigen Entwurf soll sie am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Wie geht es weiter?
Der VDLAB wird den Referentenentwurf nun im Detail auswerten und mit den Vorsitzenden des Fachausschusses beraten. Parallel erfolgen Abstimmungen mit den Partnerverbänden der Allianz „Zukunft der Akkreditierung“ sowie weiteren betroffenen Wirtschaftsverbänden. Für eine Stellungnahme gegenüber dem BMWE besteht bis zum 9. Oktober 2026 Gelegenheit.
Am 19. Oktober 2026 tagt der VDLAB-Fachausschuss „Qualitätsmanagement und Akkreditierung“ und wird das weitere Lagebild und die nächsten Schritte beraten.
Hinweise und Einschätzungen aus der Mitgliedschaft sind ausdrücklich willkommen – insbesondere zu den erwarteten Auswirkungen der neuen Gebührensätze und zu Punkten, die aus Unternehmenssicht bei der weiteren Positionierung des Verbandes berücksichtigt werden sollten. Sie können in diesem Fall formlos und kurzfristig an die VDLAB-Geschäftsstelle übermittelt werden.