VUP positioniert sich zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung
Der Verband Deutscher Laborunternehmen (VDLAB) e. V. hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für die Verbändeanhörung des Bundesumweltministeriums (BMUKN) vorgelegt.
Der Verband unterstützt darin das Ziel, die Verordnung auf Grundlage der bisherigen Vollzugserfahrungen praxisnäher, eindeutiger und vollziehbarer auszugestalten. In dieser Richtung sei die Vereinfachung des Eignungsnachweises und konsistentere Abläufe innerhalb der Güteüberwachung grundsätzlich nachvollziehbar. Zugleich bleibt für den VDLAB seine Erstpositionierung zur EBV aus dem Januar 2026 leitend: Wo unterschiedliche Materialien und Untersuchungszwecke differenzierte Lösungen erfordern, darf Vereinheitlichung nicht zu neuen fachlichen und praktischen Problemen führen.
Besonderen Korrekturbedarf sieht der Verband deshalb bei nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut. Die im Referentenentwurf für die Güteüberwachung vorgesehene Festlegung auf den Säulenkurztest würde über die §§ 14 und 18 auch auf diesen Untersuchungsbereich übertragen. Damit entstünde innerhalb der Bodenuntersuchung eine methodische Insel, da beispielsweise im Bodenschutzrecht weiterhin beide Verfahren anerkannt sind. Um das Entlastungs- und Vereinfachungsziel der Novelle nicht zu gefährden und Methodenwechsel, Nachbeauftragungen sowie Doppeluntersuchungen zu vermeiden, fordert der Laborverband, DIN 19528 und DIN 19529 für nicht aufbereitetes Bodenmaterial und Baggergut dauerhaft wahlweise zuzulassen.
Im Kern geht es dem Verband darum, die materialbedingten Grenzen beider Verfahren sachgerecht in der Verordnung abzubilden. Entscheidend sollte daher nicht allein die Bezeichnung eines Materials sein, sondern ob es sich tatsächlich schwer oder gar nicht perkolieren lässt. In solchen Fällen sollte der Schüttelversuch als Alternative offenstehen, statt die Ausnahme nur - wie bislang vorgesehen - für eine einzelne Materialgruppe wie Gießereirestsande zu regeln.
Zudem fordert der VDLAB eine Übergangsfrist von mindestens 24 Monaten für die methodische Umstellung von werkseigener Produktionskontrolle und Fremdüberwachung sowie eine realistische Erfassung der Kosten-, Kapazitäts- und Akkreditierungsfolgen für Untersuchungsstellen.
Grundsätzlichen Modernisierungsbedarf sieht der VDLAB außerdem bei den zahlreichen statischen Normverweisen der EBV. Die vorgesehene Einbindung der METHOSA ist ein richtiger Ansatz, greift aber zu kurz. Im Sinne der Föderalen Modernisierungsagenda fordert der Verband einen verordnungsweiten, staatlich verantworteten Anerkennungs- und Aktualisierungsmechanismus, damit fachlich geprüfte Nachfolgefassungen und gleichwertige Verfahren bundesweit rechtssicher angewendet werden können.
„Vereinfachung und Vereinheitlichung sind richtig, wenn sie fachlich tragen. Wo Materialien und Untersuchungszwecke unterschiedliche Lösungen erfordern, muss die Verordnung diese Unterschiede aber auch abbilden“, erklärt VDLAB-Geschäftsführer Anton Blöth.
Die vollständige Stellungnahme mit den konkreten Änderungsvorschlägen ist hier zu finden.