VUP-Grundsatzpositionspapier zur Meldepflicht gemäß § 44 (4a) LFGB
Frist 12.05.2025
Der Entwurf eines Grundsatzpositionspapiers des VUP zur Meldepflicht gemäß § 44 (4a) LFGB befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren für Mitglieder des UK Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) nimmt Anmerkungen miteiner Frist bis zum 12.05.2025 entgegen.
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